Bad segeberg testzentrum
Der Corona-Test ist positiv ausgefallen – Was ist jetzt zu tun? Vgl. bad segeberg testzentrum Erlass von Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit, vom 19. März 2021
Wenn
Ihr Corona-Schnelltest (Antigen point of care-Test) ein positives Ergebnis aufweist oder Ihr Corona PCR-Test ein positives Ergebnis aufweist oder Sie engen, ungeschützten Kontakt zu einer Person mit einem positiven Testergebnis hatten, dann
sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich ständig dort abzusondern/aufzuhalten (häusliche Isolation/Quarantäne). Nach positivem Corona-Schnelltest (Antigentest) sollten Sie das Testergebnis durch einen PCR-Test überprüfen lassen, da Antigentests falsch positiv sein können. Sollte bei Ihnen noch kein PCR-Test durchgeführt worden sein, dürfen Sie zur Durchführung eines PCR-Tests ihre Häuslichkeit einmalig verlassen. Dies darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen. Unterbrechungen aus anderen Zwecken sind nicht gestattet. In Ihrer Häuslichkeit sind Sie verpflichtet, folgende Verhaltensmaßnahmen einzuhalten: Keinen engen körperlichen Kontakt zu Familienangehörigen / anderen Personen. Abstand von 1,50 – 2m zu allen Personen einhalten. Wenn es unvermeidlich ist, dass Sie den Raum mit Dritten teilen müssen, tragen Sie einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz. Der Mund-Nasen-Schutz ist bei Durchfeuchtung, spätestens nach zwei Stunden zu wechseln. Die vorgenannten Unterpunkte gelten nicht bei Personen, die persönliche Zuwendung oder Pflege brauchen oder diese durchführen und sich im gleichen Haushalt befinden (engster Familienkreis). Die Kontakte sind auf das notwendige Maß zu reduzieren. Nach Möglichkeit im Haushalt eine zeitliche und räumliche Trennung zu nichtpositiven Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten. Achten Sie jederzeit auf die Husten- und Nies-Etikette und nutzen Sie Einmaltaschentücher. Der Kontakt zu Mitbewohnern und Angehörigen sollte auf das Notwendigste beschränkt werden, wobei die o.g. Verhaltensmaßnahmen eingehalten werden sollten. Hygieneartikel sollten nicht mit anderen Haushaltsmitgliedern geteilt werden. Geschirr und Wäsche sollten ebenfalls nicht mit Haushaltsmitgliedern oder Dritten geteilt werden. Oberflächen, mit denen Personen häufig in Berührung kommen, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden. Sie sollten für regelmäßige Lüftung der Wohn- und Schlafräume sowie der Küche und dem Badezimmer sorgen. Erledigen Sie Ihre Einkäufe online oder lassen diese durch Dritte erledigen. Führen Sie ein Tagebuch bezüglich Ihrer Symptome, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen. Die Körpertemperatur zweimal täglich messen. Bei Auftreten von Symptomen wie Fieber oder erhöhter Temperatur, Husten, Reizung des Rachens oder Schnupfen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Sie dürfen nur arbeiten, wenn Ihr Gesundheitszustand dies zulässt und dies im Home-Office möglich ist und ohne Kontakt zu anderen Personen erledigt werden kann. Sie müssen so lange in Ihrer Häuslichkeit bleiben, bis das Gesundheitsamt Ihre Isolierung (für Infizierte) /Quarantäne (für Ansteckungsverdächtige/ enge Kontaktpersonen von Infizierten) aufhebt oder 14 Tage vergangen sind. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden. Bitte halten Sie sich an die beschriebenen Regeln und helfen Sie, Infektionsketten zu unterbrechen.